Kostenfreie Informationsveranstaltung zum „Gesetz zur Stärkung der Schulinfrastruktur in NRW“
Mit Wirkung zum 14.12.2016 ist in Nordrhein-Westfalen das „Gesetz zur Stärkung der Schulinfrastruktur in NRW“ (Gute Schule 2020) in Kraft getreten.
Das Gesetz regelt verbindlich, dass Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände vom Land NRW Schuldendiensthilfen für Kredite zur Finanzierung von Sanierung, Modernisierung und Ausbau der baulichen und digitalen kommunalen Schulinfrastruktur erhalten. Die Schuldendiensthilfe beinhaltet sowohl die Zinsen als auch die Tilgung eines Förderkredits und wird über die NRW Bank ausgezahlt.
Förderfähig sind alle investiven und konsumtiven Maßnahmen in den Bereichen
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Sanierung/Modernisierung,
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Neu-/Umbau,
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Digitalisierungsmaßnahmen,
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Sportstätten,
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Schwimmbäder,
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Grundstücke (ausgenommen geringwertige Wirtschaftsgüter).
Voraussetzung zur Mittelfreigabe ist die Beschlussfassung der Kommune über die Umsetzung eines Verwendungskonzepts, das Aufschluss darüber gibt, wie die im Rahmen des Förderprogramms eingeräumten Kreditbeträge (festgelegt je Kommune) verwendet werden sollen. Weiterhin müssen die Kommunen laut §1 systematisch die Möglichkeit eines leistungsfähigen Breitbandanschlusses ihrer Schulgebäude prüfen.
Einladung – „Gute Schule 2020“ am 7. Juli in Köln Vor diesem Hintergrund bietet der DVPT mit seinem Kompetenzpartner Heitzig Consult eine kostenfreie Informationsveranstaltung für Städte und Kreise in Form von Informationsveranstaltungen für kommunale Auftraggeber in NRW an. Inhalte der Informationsveranstaltung: 1. Überblick zum Förderprogramm „Gute Schule 2020“ Wann und wo: |
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Gerne steht Ihnen Herr Stephan Schmidt (Telefon: +49 69 829722-30, E-Mail: [encrypt_mail]schmidt@dvpt.de[/encrypt_mail]) für Rückfragen zur Verfügung.