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Das Gesetz zur Änderung des Postgesetzes (PostG 2012) soll nach den Vorstellungen der Bundesregierung im Herbst in die Beratungen gehen.

Vor dem Hintergrund einer seit Jahren unbefriedigenden Wettbewerbsentwicklung im Briefmarkt, wie dies auch die Bundesnetzagentur in ihrem Jahresbericht und die Monopolkommission in einem Sondergutachten vor Kurzem kritisch festgestellt haben, kommt jetzt Bewegung in der Sache.

Eckpunkte des Bundeswirtschaftsministeriums, die in ein neues Gesetz einmünden sollen, greifen die wichtigsten kritischen Punkte auf. Demnach soll analog der Bestimmung im TKG eine Regelung aufgenommen werden, wonach marktbeherrschende Unternehmen Entgelte für Massensendungen der BNetzA vor der Einführung vorgelegt werden müssen. Ein optimierter Zugang zu Adressen und Postfächern soll auch im Interesse der Verbraucher bestehende Defizite beseitigen. Analog der Bestimmungen im TKG soll „Dritten“ das Recht eingeräumt werden, bei der BNetzA einen Antrag auf Eröffnung eines Missbrauchsverfahrens zu stellen. Ebenso soll der Wegfall der Ex-ante-Genehmigungspflicht bei Postzustellungsurkunden möglich werden. Dagegen soll die Entgeltgenehmigungspflicht für Briefmengen bis 50 Stück beibehalten bleiben. Endlich soll auch die Gesamtkonzeption über die Herausgabe und Nutzung der vom Bund herausgegebenen Postwertzeichen überprüft werden. Eine rechtsförmliche Anpassung der PUDLV soll erst nach der Novellierung des Postgesetzes erfolgen.

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