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Aufgrund von Fallmehrungen unbeabsichtigter Abonnements bei Mobilfunkverträgen bei unseren Mitgliedern, lassen wir Ihnen die folgenden Informationen zur Drittanbietersperre bei Mobilfunkverträgen zukommen.

 

Um was geht es?

Insbesondere Smartphones können sich im Business-Einsatz zur Kostenfalle entwickeln, wenn ungewollt kostenpflichtige Abonnements abgeschlossen werden. Diese verstecken sich oftmals in Bannern von kostenfreier Software oder werden per SMS an die Anwender versendet. Eine Bestellung von Dienstleistung kann auch über einen Kauf im App-Store erfolgen. Sogar auf bestimmten WAP-Webseiten sind schon Bestell-Links aufgetaucht.

Besonders Abonnements mit Klingeltönen oder Spielen waren oft in der Presse. Je nach Dienst können Kosten in beträchtlicher Höhe, z. B. 75,- € monatlich, entstehen.

Diese, unserer Meinung nach kritisch zu sehende, Art der Bezahlung an Drittanbieter bietet dem Kunden zwar einen bequemen Weg, über die Mobilfunkrechnung Dienstleistungen durch und an Dritte zu bezahlen, dies geschieht jedoch automatisch und ohne weitere Anmeldung. Die entstehenden Kosten werden beim Vertragspartner eingefordert, der in der Regel das vertragshaltende Unternehmen ist.

 Lösung Drittanbietersperre – Was ist der rechtliche Hintergrund?

Seit 2012 müssen Mobilfunkanbieter nach dem TKG (Telekommunikationsgesetz) eine Drittanbietersperre ermöglichen und auf Wunsch einrichten. Dabei werden diese Dienste blockiert und es können keine Kosten mehr entstehen. Das TKG finden Sie online unter: http://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__45d.html

Sie können eine Drittanbietersperre über drei Wege veranlassen:

  • Ihren Ansprechpartner des Mobilfunkunternehmens (T-Mobile, Vodafone, Telefónica)

  • die Servicehotline des Mobilfunkunternehmens

  • das Selfservice-Portal des Anbieters

 

Wie funktioniert das konkret?

Bei T-Mobile können Sie eine generelle Sperre für Drittanbieter (alle Dienste) oder für einzelne, fest vorgegeben, Content-Kategorien einrichten. Diese sind unter anderem Business (BS), Mehrwertdienste (MW Consumer) und 16+ (16P, Adult). Bitte fragen Sie bei Ihrem Mobilfunkunternehmen nach den entsprechenden Möglichkeiten.

Bitte beachten Sie, dass Sie bei einer Sperre auch den Kauf von Apps über den jeweiligen App-Store (Apple-Store, Google Play-Store, Microsoft App-Store) unterbinden. Das heißt: Sie müssen dann dort über einen anderen Zahlungsweg, zum Beispiel mit einer Kreditkarte, bezahlen, was eine bessere Kostenkontrolle ermöglicht.

 

Noch ein wichtiger Hinweis:

Auch bestimmte Rufnummerngassen, also zum Beispiel 0180er, 0900er oder 0137er, können Sie für Ihre Mobilfunkkarten sperren.

 

Sie haben Fragen?

Gerne stehen Ihnen Herr Serkan Antmen, Mitgliederbetreuung Post + Informationslogistik (Telefon: +49 69 829722-46, E-Mail: [encrypt_mail]antmen@dvpt.de[/encrypt_mail]) für Rückfragen zur Verfügung.