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Neues von der BNetzA im Bereich Briefpost

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat den Bericht über Teilleistungen („Bericht über Bedingungen und Entgelte für Großversender und Konsolidierer“) überarbeitet.
Es gibt neue Kapitel zu Auswertungen der Verträge von Deutsche Post Inhaus-Service und Compador sowie ein Kapitel zu Teilleistungen für Dialogpost.
Die Deutsche Post AG (DPAG) ist als marktbeherrschender Briefdienstleister verpflichtet, Wettbewerbern einen Netzzugang anzubieten.
Der Begriff des Netzes kann sowohl physische Netzinfrastruktur als auch Dienstleistungsnetze (z. B. Konsolidierer) charakterisieren.
Neben der Aktualisierung der Zahlen für das Jahr 2020 enthält der aktuelle Bericht erstmals eine Darstellung der Teilleistungsverträge der beiden mit der Deutschen Post AG verbundenen Konsolidierer Deutsche Post InHaus Services GmbH und Compador Dienstleistungs GmbH. Zudem werden die Entgelte und Bedingungen für Teilleistungen im Zusammenhang mit Dialogpost separat vorgestellt.
Hier kommen Sie zum Bericht: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Post/Unternehmen_Institutionen/Marktbeobachtung/Teilleistungen/Teilleistungen-node.html

Des Weiteren hat die Bundesnetzagentur im Mai 2017 eine Studie zu den Zugangsmöglichkeiten der im Wettbewerb stehenden Unternehmen zu Teilleistungen der DPAG veröffentlicht.
Für die Studie wurden mehrere hundert Briefdienstleister zu Teilleistungen der DPAG befragt. Knapp die Hälfte hiervon nehmen regelmäßig Leistungen in Anspruch.
Die Erhebung der Bundesnetzagentur erbrachte wertvolle Hinweise zu den Annahmezeiten bei der Deutschen Post AG, den Unterschieden der Nutzung zwischen den einzelnen Teilleistungsangeboten oder der allgemeinen Beurteilung durch die Lizenznehmer.
Sie gibt zudem einen Überblick über das Marktgeschehen in diesem Briefbereich.
Hier kommen Sie zur Studie: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Post/Unternehmen_Institutionen/Marktbeobachtung/Teilleistungen/StudieZugangZuTeileistungenDPAG.pdf;jsessionid=7D79DAF101184BC061B00DB6ED5884D9?__blob=publicationFile&v=2

Einsichtnahme gem. § 30 Abs. 2 PostG in Entgelte und andere Bedingungen für Teilleistungen nach § 28 PostG sowie für den Zugang zu Postfachanlagen und Adressänderungen nach § 29 PostG
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht im Amtsblatt, wann und wo Entgelte und andere Bedingungen für Teilleistungen nach § 28 PostG sowie für den Zugang zu Postfachanlagen und Adressänderungen nach § 29 PostG, die nicht in Allgemeinen Bedingungen enthalten sind, eingesehen werden können.
Die Möglichkeit zur Einsichtnahme besteht in den Räumlichkeiten der Bundesnetzagentur (Tulpenfeld 4, 53113 Bonn). Aufgrund des mit der Einsichtnahme verbundenen Aufwands ist für die Einsichtnahme eine konkrete Terminabsprache mit der BNetzA erforderlich.
Die Einsichtnahme kann zu den nachfolgenden Verträgen der Deutschen Post AG (bei den Verträgen der Deutschen Post AG handelt es sich um Musterverträge) und der Deutschen Post Inhaus Services GmbH erfolgen:
Deutsche Post AG

  • Auftrag über die Nutzung einer Frankiermaschine
  • Vertrag über die Teilleistungen BZA gewerbsmäßige Konsolidierung Brief
  • Vertrag über Teilleistungen BZA Kunde Brief
  • Zusatzvereinbarung zum Teilleistungsvertrag BZA Kunde Brief
  • Vertrag über Teilleistungen BZE gewerbsmäßige Konsolidierung Brief
  • Vertrag über Teilleistungen BZE gewerbsmäßige Konsolidierung DIALOGPOST
  • Vertrag über Teilleistungen BZE Kunde Brief
  • Zusatzvereinbarung zum Teilleistungsvertrag BZE Kunde Brief
  • Vertrag über Teilleistungen BZE Kunde Dialogpost
  • Vertrag über die Erbringung von Infrastrukturleistungen
  • Vereinbarung über die Freimachung von Sendungen mit DV-Anlage
  • Vertrag zur Kooperation bei Dialogpost
  • Zusatzvereinbarung zum Vertrag über die Kooperation bei Dialogpost
  • Vertrag über den Zugang zu Adressänderungsinformationen
  • Zusatzvereinbarung zum Vertrag über den Zugang zu Adressänderungsinformationen gemäß § 29 Abs. 2 PostG
  • Vertrag über den Zugang zu Postfachanlagen
  • Zusatzvereinbarung zum Vertrag über den Zugang von Postfach-Anlagen

Deutsche Post Inhaus Services GmbH
Die Verträge der Deutschen Post Inhaus Services GmbH stellen individualisierte Verträge dar, welche sich ggf. in den Bedingungen und Entgelten voneinander unterscheiden. Insgesamt liegen über 3.500 Vertragsdokumente der Deutschen Post Inhaus Services GmbH vor.

Anmerkung des DVPT
Unter Bezug auf die komplexe Thematik der Brieflaufzeiten und dem damit verbundenen Gesamtprozess können wir Ihnen nur empfehlen, sich mit unserem „Arbeitskreis Großversender“ in Verbindung zu setzen, um regelmäßig und individuell informiert zu sein. Wichtig ist hierbei, dass Ihr Unternehmen mindestens 500.000 Briefe pro Jahr versendet.
Erster Ansprechpartner für den „Arbeitskreis Großversender“ ist Herr Serkan Antmen, 069829722-36, antmen@dvpt.de