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Die Zukunft des Briefes als Qualitätsprodukt

eine gute Zustellqualität von Sendungen stellt eine wichtige Infrastrukturversorgung einer Volkswirtschaft dar. Insbesondere in der Corona-Krise haben wir das erfahren. Die Postorganisationen haben in diesen Zeiten einen guten Job gemacht und die Zustellqualität aufrechterhalten! So konnte die Briefkommunikation die Einschränkungen der Bewegungsfreiheit an vielen Stellen ausgleichen. Die digitale Kommunikation hingegen steckt in Deutschland noch in den Kinderschuhen. Trotzdem ist die physische Kommunikationsform stetigem Wandel unterworfen und die Mengen werden gerade in der nicht werbenden Geschäftskommunikation zurückgehen. Der Brief positioniert sich in diesem Zusammenhang neu hin zu einem Premiumprodukt.

Sinkende Briefmengen und die Auswirkungen

Wenn wir in Deutschland von sinkenden Briefmengen sprechen, dann meinen wir 2-3 % pro Jahr. In anderen Ländern Europas sieht das ganz anders aus. Speziell in den skandinavischen Ländern sind jährliche Rückgänge von über 10% pro Jahr der Regelfall. Und das seit mehreren Jahren. Die Norwegische Post stellt die Post seit Juli dieses Jahres nur noch alle 2 Tage zu. Gegen Aufpreis kann man spezielle Postfächer zur Selbstabholung mieten. In anderen Ländern Europas ist dies schon länger der Fall und wir können drauf warten, dass sich eine reduzierte Zustellfrequenz auch in Deutschland durchsetzen wird. Das in der Corona-Tiefschlaf versetzte neue Postgesetz hat diese Diskussion im Vorfeld kontrovers geführt. Speziell die Verlage sehen in der eingeschränkten Zustellung von Zeitungen und Zeitschriften ein massives Problem für ihre Serviceangebot der 6-Tageszustellung.

Qualitätsoffensive als Antwort

Die Zustellqualität von Briefen und Paketen in Deutschland ist zunehmend in die Diskussion gekommen. Seit mehreren Jahren steigen die Beschwerdezahlen bei der Bundesnetzagentur. Auch unsere Mitglieder stellen vermehrt Probleme bei der Zustellqualität von Geschäftspost fest. Doch nur hohe Qualität des Briefes kann die Antwort auf ein im Vergleich zu elektronischer Kommunikation teures Produkt sein. Doch was ist unter hoher Qualität zu verstehen? Es ist nicht die absolute Laufzeit von Briefen. Wichtig ist die Einhaltung zugesagter Zustellzeiten und an dieser Stelle muss nachgebessert werden.

Gesetzeslage

In §1 der Post- und Dienstleistungsverordnung (PUDLV) wird der Universaldienst für Briefsendungen bis 2.000g und dessen Sendungsformen festgelegt. Er soll die Grundversorgung mit Brief- und Paketleistungen in Deutschland sicherstellen. In §2 Abs. 3 werden die Laufzeiten festgelegt, die im Jahresmittel einzuhalten sind. Bis zu einer Einlieferungsmenge von 50 Stück müssen 80% der Briefe am Folgetag (E+1) und 95% am zweiten auf den Einlieferungstag folgenden Tag (E+2) zugestellt sein. Gemessen wird über ein ganzes Jahr und es werden alle Dienstleister einbezogen. Für Deutschland ist diese Aufgabe klar zuzuordnen, denn den Universaldienst führt ausschließlich die Deutsche Post AG durch.

Geschäftsbriefe

Für die Briefsendungen von Unternehmen, die immerhin 90% der Sendungsmenge ausmacht, gelten nach Wortlaut des Gesetzes und speziell des Universaldienstes keine Qualitätsverpflichtungen. Denn es werden in der Regel mehr als 50 Briefe abgeben oder die Sendungen werden durch Dienstleister – so genannte Konsolidierer – zur Erzielung von Portorabatten vorsortiert. Damit sind sie aus der gesetzlichen Verpflichtung des Universaldienstleisters der Deutschen Post AG rausgenommen. Zwar sagt die Deutsche Post AG, dass sie die gesetzliche Qualitätsanforderung des Universaldienstes auch für die Geschäftspost einhält, ja sogar übertrifft, aber eine Verpflichtung dazu besteht nicht.
Aus unserer Sicht ist diese Gesetzeslage nicht zielführend. Auch für Geschäftsbriefe brauchen wir eine Qualitätszusage.

Bisherige Laufzeitmessungen

Die Bundesnetzagentur ist die behördliche Instanz, die bei Verletzung der gesetzlichen Vorgaben aktiv wird. Um die Laufzeiten zu überprüfen finden seit einigen Jahren regelmäßige Messungen statt. Diese Messung führt allerdings die Deutsche Post AG in eigenem Namen durch und meldet die Ergebnisse der BNetzA. Verständlicherweise betreffen die Messungen ausschließlich den Universaldienst. Zu mehr ist die DPAG ja auch gesetzlich nicht verpflichtet. Die Laufzeiten der Geschäftspost, die wie beschrieben ca. 91% der Gesamtmenge ausmacht, wurde mit offiziellen Messungen bisher nicht überprüft.

DVPT-Laufzeitmessung – Messverfahren

Genau in diese Lücke springt nun der DVPT mit seiner Messung, die seit 2019 läuft. Sie wird nach den internationalen Normen für Laufzeitmessungen durchgeführt und ist vom TÜV für das erste Jahr abgenommen worden. In ganz Deutschland werden dem normalen Briefstrom der Unternehmen in allen Briefzentren Testsendungen hinzugefügt. Sie sind von außen nicht als solche erkennbar. Die Empfän-ger sind über 10.000 deutschlandweit ansässige Privatpersonen. Sie melden den Eingang des Testbriefes zurück. Zusätzlich wird mit Transpondern gearbeitet, die den Einwurf in den Briefkasten automatisch melden. Statistisch wird die Versandstruktur auf die Haushaltsstruktur hochgerechnet und man erhält ein Gesamtbild.

Messperiode

Die Testbriefe werden seit April 2019 werktäglich von Montag bis Freitag über ein ganzes Jahr verteilt versendet. Auf Basis der Versandmengen kann man die Laufzeiten des Unternehmens und aller Teilnehmer insgesamt berechnen. Ferner lassen sich Laufzeiten für Start-Ziel-Relationen für die Leitbereiche ableiten.
Die Messergebnisse des ersten Jahres zeigen hinsichtlich Versandwegen und hinsichtlich Einlieferarten starke Unterschiede und Schwankungen bei den Laufzeiten. Die erste Messperiode endete am 30.3.2020. Die zweite Periode schließt sich daran lückenlos an und läuft ein weiteres Jahr bis März 2021.

Zielstellung und Nutzen der Messung

Die Unternehmen gehen mit ihren Ergebnissen auf die Dienstleister wie Druckzentren, Konsolidierer, Zusteller in die Briefzentren und Deutsche Post AG zu, um erkannte Schwächen abzustellen.
Der DVPT wird seinerseits auch auf die DPAG zugehen, um strukturelle Themen zu besprechen und Verbesserungen einzufordern. Gleiches erwarten wir von der Bundesnetzagentur, der die Daten der Messung in anonymisierter Form bereitgestellt werden und die ihrerseits Gespräche mit der DPAG führen wird.

Messmodelle seit 2020

Die Jahresmessung des ersten Jahres wurde mit neuen Laufzeitteilnehmern seit April 2020 in eine zweite Periode fortgesetzt. Wem ein ganzes Jahr für die Messung zu aufwendig ist oder lediglich regionale Versandstrukturen hat, der kann weitere Messmodelle, die der DVPT anbietet, nutzen.
So ist zum Beispiel eine Quartalsmessung möglich, um zum Beispiel die kritischem letzten 3 Monate eines Jahres zu analysieren. Oder man kann regionale Zielgebiete untersuchen.

Trackermessung als Spotmessung

Ein besonders interessantes Messverfahren für so genannte Spotmessungen ist der Versand von Briefen, die Tracker enthalten.Die Tracker melden alle 15 Minuten ihren Standort und zeichnen Daten mittels Mobilfunk-Triangulation und WLAN-Signalen in Echtzeit auf. Liegezeiten und Routen können so exakt nachverfolgt werden und man findet die Ursache für Verzögerungen. Die Live-Tracker haben das Format von Kreditkarten und Akkulaufzeiten von bis zu 6 Monaten. Sie wiegen unter 50 Gramm und passen in einen Kompaktbrief.
Als DVPT-Mitglied können Sie kostenlos und unverbindlich die Messung mit einem einzelnen Tracker durchführen. Sprechen Sie uns hierfür an!

Fazit

Der Brief hat Zukunft als Qualitätsprodukt. Die Qualität sollte man regelmäßig mit Laufzeitmessungen überprüfen.

Sie haben Fragen?

Bei Rückfragen steht Ihnen Herr Stephan Litzinger (Telefon: 069 829722-30, E-Mail: litzinger@dvpt.de) gerne zur Verfügung.