gute Zustellqualität von Sendungen stellt eine wichtige Infrastrukturversorgung einer Volkswirtschaft dar. Die Zustellqualität von Briefen und Paketen in Deutschland ist jedoch zunehmend in die Diskussion gekommen. Seit mehreren Jahren steigen die Beschwerdezahlen bei der Bundesnetzagentur. Auch unsere Mitglieder stellen vermehrt Probleme bei der Zustellqualität fest. Dies war die Veranlassung, weshalb der DVPT mit seinen Großkunden seit 2019 eine Laufzeitmessung von Briefen durchführt. In diesem Artikel wollen wir uns mit den Briefen und deren Zustellqualität beschäftigen.
Gesetzeslage
In §1 der Post- und Dienstleistungsverordnung (PUDLV) wird der Universaldienst für Briefsendungen bis 2.000g und dessen Sendungsformen festgelegt. Er soll die Grundversorgung mit Brief- und Paketleistungen in Deutschland sicherstellen. In §2 Abs. 3 werden die Laufzeiten festgelegt, die im Jahresmittel einzuhalten sind. Bis zu einer Einlieferungsmenge von 50 Stück müssen 80% der Briefe am Folgetag (E+1) und 95% am zweiten auf den Einlieferungstag folgenden Tag (E+2) zugestellt sein. Gemessen wird über ein ganzes Jahr und es werden alle Dienstleister einbezogen. Für Deutschland ist diese Aufgabe klar zuzuordnen, denn den Universaldienst führt ausschließlich die Deutsche Post AG durch.
Geschäftsbriefe
Insbesondere ist folgendes festzustellen: Für die Briefsendungen von Unternehmen gelten nach Wortlaut des Gesetzes keine Qualitätsverpflichtungen, da sie meist mehr als 50 Briefe abgeben oder ihre Sendungen durch Dienstleister – so genannte Konsolidierer – oder eigene Mitarbeiter zur Erzielung von Portorabatten vorsortieren.
Die Deutsche Post als Universaldienstleister ist also nur gesetzlich verpflichtet ihre Laufzeiten gegenüber dem Bürger mit seinen „Einzelsendungen“ einzuhalten. Die Geschäftspost hat gesetzlich gesehen keine Laufzeit-Vorgaben.
Schieflage
Von den Mengen hergesehen, macht die von den gesetzlichen Regelungen betroffene Post im Universaldienst maximal 9% der Sendungen aus. Andererseits ist das Logistiknetz auf die Gesamtmenge ausgelegt und die Aussagen der Deutschen Post AG bekunden den Unternehmen Laufzeiten von über 90%. Diese Zahlen werden aber von unseren Mitgliedsunternehmen in Frage gestellt, weshalb aus unserer Sicht eine objektive Überprüfung der Geschäftspost angezeigt ist.
Bisherige Laufzeitmessungen
Die Bundesnetzagentur ist die behördliche Instanz, die bei Verletzung der gesetzlichen Vorgaben aktiv wird. Um die Laufzeiten zu überprüfen finden seit einigen Jahren regelmäßige Messungen statt. Diese Messung führt allerdings die Deutsche Post AG in eigenem Namen durch und meldet die Ergebnisse der BNetzA. Verständlicherweise betreffen die Messungen ausschließlich den Universaldienst. Zu mehr ist die DPAG ja auch gesetzlich nicht verpflichtet. Es sind die Briefe, die in Briefkästen eingeworfen oder bei den Filialen bis zu einer Menge von 50 Stück abgegeben werden. Die Laufzeiten der Geschäftspost, die wie beschrieben ca. 91% der Gesamtmenge ausmacht, wurde mit offiziellen Messungen bisher nicht überprüft.
DVPT-Laufzeitmessung – Messverfahren
Genau in diese Lücke springt nun der DVPT mit seiner Messung. Sie wird nach den internationalen Normen für Laufzeitmessungen durchgeführt und vom TÜV abgenommen. Das Verfahren läuft wie folgt: in ganz Deutschland werden in allen Briefzentren Testsendungen in den normalen Briefstrom der Unternehmen hinzugefügt. Sie sind von außen nicht als solche erkennbar. Die Unternehmen erhalten die Testbriefe über den DVPT und seinen Dienstleistungspartner entweder als vorgefertigte Briefe oder als Daten für den Druck und die Kuvertierung. Die Empfängeradressen, in unserem Fall über 10.000 deutschlandweit ansässige Privatpersonen, melden den Eingang des Testbriefes zurück. Zusätzlich wird mit Transpondern gearbeitet, die den Einwurf in den Briefkasten automatisch melden. Für die Aufteilung der Versandadressen gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder wird mit den Testbriefen die Verteilung der Empfänger nach Unternehmensverteilung oder nach mittlerer Haushaltsstruktur vorgenommen.
Die Abgabe der Briefe bei der Deutschen Post AG erfolgt in drei Varianten: Abholung durch die Deutsche Post AG beim Unternehmen, Einlieferung der Sendungen der Unternehmen selbst und Einlieferung über Konsolidierer, die die Sendungen zur Erzielung von Rabatten vorsortieren und dann beim Briefzentrum abgeben.
Messperiode
Die Testbriefe werden werktäglich von Montag bis Freitag über ein ganzes Jahr verteilt versendet. Auf Basis der Versandmengen kann man die statistischen Laufzeiten des Unternehmens und aller Teilnehmer insgesamt berechnen. Ferner lassen sich Laufzeiten für Start-Ziel-Relationen für die Leitbereiche ableiten.
Die Messergebnisse des ersten Jahres zeigen hinsichtlich Versandwegen und hinsichtlich Einlieferarten starke Unterschiede und Schwankungen bei den Laufzeiten. Die erste Messperiode endete am 30.3.2020. Die zweite Periode schließt sich daran lückenlos an und läuft ein weiteres Jahr bis März 2021.
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