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DVPT-Mitgliederinformation 03/2020  
   

     
Drittanbieter-Regelung im Bereich Mobilfunk
 
Sehr geehrte Mitglieder,
 

Ab 1. Februar 2020 gelten die von der Bundesnetzagentur festgelegten Vorgaben zum Bezahlen von Abonnements und Einzelkäufen über die Mobilfunkrechnung. Bundesnetzagentur-Präsident Homann: „Unsere Festlegung macht das mobile Bezahlen sicherer und transparenter“

 
Neue Regelungen zur Abrechnung von Drittanbieterdienstleistungen
Die neuen Regeln schreiben Mobilfunkunternehmen vor, dass Dienstleistungen von Drittanbietern nur abgerechnet werden dürfen, wenn:
  • eine technische Umleitung erfolgt, bei der ein Kunde für den Bezahlvorgang einer Drittanbieterleistung von der Internetseite des Drittanbieters auf eine Internetseite eines Mobilfunkanbieters umgeleitet wird (Redirect)
  • oder das Mobilfunkunternehmen verschiedene festgelegte verbraucherschützende Maßnahmen implementiert (Kombinationsmodell).
 
Für Abonnementdienste gilt ein zwingender Einsatz des Redirects. Im Kombinationsmodell wird bei Einzelkäufen sowie bei besonders vertrauenswürdigen Drittanbietern, bei denen sich Kunden durch Login identifizieren darauf verzichtet. Im Gegenzug kann sich ein Kunde in einer Vielzahl von Fällen auf eine Geld-Zurück-Garantie der Mobilfunkanbieter bei ungewollten Drittanbieter-Abrechnungen berufen.
 
Beschwerden zu Abrechnung von Drittanbieterdiensten
Verbraucher, die Probleme mit der Abrechnung von Drittanbieterdiensten über ihre Mobilfunkrechnung haben, können sich online unter: www.bundesnetzagentur.de/drittanbieter an die Bundesnetzagentur wenden. Darüber hinaus sollten sich Verbraucher in jedem Fall ebenfalls an ihren Mobilfunkanbieter wenden. Unberechtigte Abbuchungen sollten widerrufen werden. Bei der Abrechnung von Abonnements sollte zudem vorsorglich eine Kündigung des Dienstes erklärt werden.
 
Geld-Zurück-Garantie der Mobilfunkanbieter
Mobilfunkanbieter müssen sich mit den Beanstandungen der Verbraucher auseinandersetzen und prüfen, ob die Forderung berechtigt ist. Die vorschnelle Drohung, im Fall der Nichtzahlung einer umstrittenen Forderung den Anschluss zu sperren, kann eine unlautere aggressive geschäftliche Handlung darstellen. Im Zweifel sollten sich Verbraucher auf die Garantie berufen.
 
Mobilfunkgarantie
Zur Steigerung des Kundenschutzes verpflichten sich die unterzeichnenden Mobilfunkanbieter wie folgt:

"Wir bieten unseren Mobilfunkkunden die Möglichkeit an, Verbindlichkeiten für Leistungen von Drittanbietern aus dem WAP/Web-Billing insbesondere aus dem Abschluss von Verträgen in sogenannten AppStores, dem Erwerb von ÖPNV-und Park-Tickets oder dem Erwerb digitaler Güter im Internet über die Mobilfunkrechnung bzw. das Prepaid-Guthaben zu begleichen. Um unseren Mobilfunkkunden ein erhöhtes Maß an Sicherheit bei dieser Zahlmethode zu gewährleisten, verpflichten wir uns, beanstandete Rechnungsbeträge aus Transaktionen mit Drittanbietern, die in diesem Verfahren abgerechnet werden, unter folgenden Voraussetzungen gutzuschreiben bzw. zu erstatten:

  • Der Mobilfunkkunde kündigt ggf. nach Bekanntwerden eines Missbrauchs diesen Drittanbieterdienst.
  • Der Mobilfunkkunde unterrichtet seinen Mobilfunkanbieter innerhalb von 3 Monaten nach der Transaktion über den Vorfall.
  • Der Mobilfunkkunde unterstützt den Mobilfunkanbieter aktiv bei der Aufklärung des Sachverhaltes; und erstattet hierzu gegebenenfalls eine Strafanzeige.
Die Sicherheitserklärung gilt unter den obigen Bedingungen ohne Vorlage weiterer Nachweise durch den Mobilfunkkunden bis zu einer Grenze von 50 €. Sie kann in Einzelfällen vom Mobilfunkanbieter gegenüber einem Mobilfunkkunden mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

Eine Gutschrift bzw. Erstattung erfolgt nicht, wenn:

  • die Transaktion ordnungsgemäß und technisch einwandfrei auf einer technischen Infrastruktur der Mobilfunkanbieter ausdrücklich bestätigt wurde (Re-Direct-Verfahren) oder
  • der Bezahlvorgang innerhalb eines durch ein Trusted Partner LogIn1 geschützten, geschlossenen Bereichs (z.B. Nutzerkonto) ausgelöst wurde oder
  • der Mobilfunkkunde die Transaktion grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt oder ermöglicht hat.
Gesetzliche oder vertragliche Rechte des Mobilfunkkunden bleiben von dieser Selbstverpflichtungserklärung unberührt."
 
Selbstverpflichtung ab 01.02.2020
Die folgenden Mobilfunkunternehmen wenden das Kombinationsmodell an und haben die Mobilfunkgarantie abgegeben.
  • callmobile GmbH
  • DOKOM21
  • Drillisch Online GmbH
  • EnoCom GmbH
  • E-Plus Service GmbH
  • EWE TEL GmbH
  • HeLi NET Telekommunikation GmbH & Co.KG
  • HFO Telecom GmbH
  • htp GmbH
  • KEVAG Telekom GmbH
  • klarmobil GmbH
  • K-net Telekommunikation GmbH
  • M-net Telekommunikations GmbH
  • mobilcom-debitel GmbH
  • NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH
  • Netcom Kassel
 
  • Ortel Mobile GmbH
  • primacall GmbH
  • sdt.net AG
  • Stadtwerke Schwedt GmbH
  • Telefónica Germany GmbH & Co. OHG
  • Telekom Deutschland GmbH
  • Thüringer Netkom GmbH
  • TKS Telepost Kabel-Service Kaiserslautern GmbH
  • TNG Stadtnetz GmbH
  • Vodafone BW GmbH
  • Vodafone GmbH
  • Vodafone Hessen GmbH & Co. KG
  • Vodafone NRW GmbH
  • wilhelm.tel GmbH
  • WOBCOM GmbH
Ein dem Re-Direct-Verfahren vergleichbares Schutzniveau wird durch Anwendung eines Trusted Partner Login als Standardeinstellung vor dem Kauf in einem geschützten, geschlossenen Bereich (z.B. Nutzerkonto) erreicht. Bei Trusted Partner LogIn-Diensten tritt zur signifikanten Verbesserung der Sicherheit gegen Betrugsversuche neben die oben beschriebenen strengen Prüfschritte und neben die Erkennung des Mobilfunkkunden durch seine Mobilfunknummer während der Abrechnungstransaktion bereits vor Vertragsabschluss seine Authentifizierung über Benutzername und zusätzlich einem Authentifizierungsfaktor aus einer der Kategorien Wissen (z.B. Passwort), Besitz (z.B. TAN-Übermittlung auf das Gerät) oder Inhärenz (z.B. Face-ID) in der Regel durch den Drittanbieter.
 

Handlungsempfehlung
Schützen Sie sich vor Abo-Diensten und anderen Kostenfallen! Wir empfehlen für dienstliche Mobiltelefone und Smartphones eine „Drittanbietersperre“ einzurichten. Damit ist Mobiltelefon geschützt. Seit Mai 2012 sind die Mobilfunkanbieter nach § 45 d des Telekommunikationsgesetzes verpflichtet, eine solche Drittanbietersperre anzubieten. Die Einrichtung ist dabei je nach Mobilfunkanbieter leicht unterschiedlich.
Auch ist bei einigen Mobilfunkanbietern die Sperrung von selektierten Diensten möglich. So können z. B. Chat-Abo, Erotikdienste und InApp-Käufe gesperrt werden. Fahrscheine für die Bahn jedoch weiter gekauft werden. Erfragen Sie die Möglichkeiten direkt bei Ihrem Mobilfunkanbieter.
 
Ein Hinweis für unsere Mitglieder mit dem Arbeitsbereich IT/K und Mobile
Nutzen Sie die Mitglieder-Leistungen ihres DVPT!
Im Bereich Mobile bieten wir Ihnen einen s. g. Mobilfunk-Check an. Dabei analysieren wir Ihre Mobilfunkverträge und sprechen eine Handlungsempfehlung aus. Diese Leistung ist im Mitgliedsbeitrag enthalten!
Des Weiteren bieten wir exklusive Workshops und individuelle Beratungsleistungen zu den verschiedensten Themen der IT/K-Welt an: https://www.dvpt.de/unternehmensberatung/workshops/
 
Fragen Sie uns!
 
Für Rückfragen steht Ihnen gerne Ihr Mitgliedsbetreuer Stephan Schmidt zur Verfügung.
Stephan Schmidt
Telefon: +49 69 829722-30
E-Mail: schmidt@dvpt.de
 
 
 
 
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Seminare des DVPT:

 

 
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Vertretungsberechtigter Vorstand: Klaus Gettwart | Registergericht: Amtsgericht Offenbach Registernummer: VR 787 | USt-IdNr.: DE113527449

Der DVPT e. V. vertritt die Interessen seiner Mitglieder im Sinne eines Anwenderfachverbandes und einer Verbraucherschutzorganisation. Er sieht es als seine ureigenste Aufgabe an, eine neutrale und unabhängige Moderation zwischen den Anwendern und den Anbietern des Marktes im Sinne der Nutzer durchzuführen, um Innovationen und Marktentwicklungen zu fördern. Er wurde 1968 gegründet und ist politisch und wirtschaftlich unabhängig. Die DVPT-Akademie bietet Aus- und Weiterbildungsprogramme wie Seminare und zertifizierte Qualifizierungskurse an, um dem steigenden Informations- und Qualifizierungsbedarf gerecht zu werden. Darüber hinaus veranstaltet er verschiedene Zukunftsinitiativen, die das Sichtbarmachen von neuen Konzepten, Ideen, Visionen und möglichen innovativen Geschäftsmodellen ermöglichen.