Infrastrukturrabatt wird zum 1.1.2018 mit einer Übergangsfrist bis 30.4.2018 eingeführt
(Offenbach, 15.12.2017) Die vom DVPT e.V. initiierten und zusammen mit dem DVPT-Arbeitskreis Großversender bei der BNetzA vorgetragenen Bedenken der Marktteilnehmer zur Einführung des Infrastrukturrabattes brachten letztendlich die Deutschen Post AG zur Einsicht, dass eine Umsetzung in dem vorgegebenen Zeitraum nicht möglich ist. Die Forderung des DVPT, die Einführung auf den 1.7.2018 zu verschieben, brachte den Teilerfolg, dass es zwar eine Einführung zum 1.1.2018 gibt, jedoch mit einem Übergangszeitraum bis zum 30.4.2018. Diese Phase soll den Lösungsanbietern nun Gelegenheit geben, die neuen Anforderungen des Infrastrukturrabattes umzusetzen.
Den neuen Zusatzrabatt zum Ausgleich des Teilleistungsrabattes erhalten Kunden der Deutschen Post AG bis zum 30.4.2018 nun auch, wenn sie durch Vertragsschluss dokumentieren, dass sie am Umstellungsprozess teilnehmen. Die Briefsendungen sind ab Januar 2018 dann elektronisch bei der Deutschen Post anzumelden, jedoch kann dies bis Ende April in einer vereinfachten Form geschehen. Zudem müssen sie vorerst noch nicht mit dem für die Erzielung des Rabattes erforderlichen neuen Data Matrix-Code frankiert werden.
Der DVPT e.V. begrüßt diesen Kompromissvorschlag, der allen Marktteilnehmern die Möglichkeit gibt, eine Umstellung in einem vertretbaren Zeitraum bis 30.4.2018 umzusetzen.
Infrastrukturrabatt – ein Rabatt, der keiner ist
Zur Klarstellung: Hinter dem Wort „Rabatt“ verbirgt sich in Wahrheit eine Preiserhöhung, weil an anderer Stelle die Teilleistungsrabatte in gleicher Höhe reduziert werden. Somit kann man bei Erfüllung der Voraussetzungen des Infrastrukturrabattes lediglich eine Preiserhöhung von max. 3 Prozent vermeiden. Teilleistungsrabatte erhalten Kunden der Deutschen Post AG mengenabhängig dann, wenn sie Briefe vorsortieren oder von Dienstleistern, den Konsolidierern, vorsortieren lassen.
Die ursprünglichen Forderungen der Deutschen Post AG
Die Deutsche Post AG wollte den neuen „Zusatzrabatt“ nach Ankündigung im September 2017 ab Anfang Januar 2018 für solche Teilleistungssendungen gewähren, die mit einem neuen Frankier-Layout versehen und deren Einlieferung zuvor elektronisch angekündigt werden sollten. Wer dies nicht rechtzeitig umgesetzt hätte, hätte in Summe 3 Prozent mehr als zuvor an Porto zahlen müssen. Dies hätte eine entsprechende Preiserhöhung bedeutet. Die Technischen Änderungen hätten von den Anbietern nur zu geringem Teil innerhalb der kurzen Frist von 3 Monaten umgesetzt werden können. Deshalb hatte der DVPT und andere Interessensgruppen bei der BNetzA ihre Bedenken massiv vorgetragen.
Bedenken zum Datenschutz
Aus Sicht des DVPT e.V. sind die Kundendaten, die bei der Deutschen Post AG in deren Kundenportalen angefordert und gespeichert werden, hinsichtlich Konformität zur bestehenden und neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO ab 25.5.2018 gültig) sowie zum BDSG-neu zu überprüfen.
Aufforderung an die Deutsche Post AG
Der DVPT e.V. fordert die Deutsche Post AG an dieser Stelle auf, die Marktteilnehmer zukünftig in ihre Planungen enger einzubeziehen und die Umsetzbarkeit von Maßnahmen zuvor abzustimmen, damit der wie in diesem Fall aufgetretenen Aufwand zukünftig nicht entsteht. Dies sind nach Meinung des DVPT e.V. die Pflichten eines marktbeherrschenden Unternehmens wie der Deutschen Post AG.
Ansprechpartner für Rückfragen
Serkan Antmen
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