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Das alljährliche Postforum der Bundesnetzagentur war sich am Ende der Berliner Tagung am 27. April weitgehend einig, dass die Branche das Postgesetz aus dem Jahre 1997 für dringend veränderungsbedürftig hält. Dasselbe gilt für die PUDLV. Die dafür zuständigen Wirtschaftsminister haben in den vergangenen 20 Jahren den Postsektor im Gegensatz zur Telekommunikation sträflich vernachlässigt.
Dass es in dieser Branche bis heute keinen ernsthaften Wettbewerb gibt, hat ausschließlich mit kontraproduktiven politischen Entscheidungen oder mit Ignoranz zu tun. Dass der demografische Wandel vor allem den ländlichen Raum hart trifft, wurde zwar erkannt, aber die Lösung besteht nicht nur im Aufbau eines leistungsfähigen Internet.
Zum Kern der Daseinsvorsorge (siehe Artikel 83-f Grundgesetz) gehört auch die werktägliche Zustellung der Postsendungen. Wer Dienstleistungen erbringt oder seine berufliche Tätigkeit darin ausübt, hat meist unregelmäßige, aber fest geplante Arbeitszeiten. Wenn sich der Staat aber selbst zum Garanten der werktäglichen Postzustellung erklärt, dann muss er auch seiner Aufsichtspflicht genügen, und seine Vorschriften den Veränderungen anpassen. Dass die Deutsche Post-DHL in den vergangenen Jahren regional und zeitlich unterschiedlich immer wieder mal den Samstag oder Montag in der Zustellung ausgelassen hat, wurde stillschweigend zur Kenntnis genommen, wenngleich sie als marktbeherrschendes Unternehmen damit gegen ihre Pflichten verstoßen hat. Dennoch hat sie immer noch das Steuerprivileg und nutzt diesen Kostenvorteil gegen die Wettbewerber.
Jetzt hat die Post in einem Pilotprojekt in einem Beispiel moderner Briefzustellung aufgezeigt, wohin der Weg gehen kann – und damit der Politik wieder einmal die Nase gezeigt. Verbraucher und Wettbewerber erwarten, dass die neue Regierung der Postpolitik wieder die nötige Aufmerksamkeit schenkt.