Werktäglich landen alles in allem ca. 80.000 Briefe beim Empfänger in Deutschland. Die Formate haben sich rapide hin zu größeren Sendungen verändert. Onlinebestellungen, Warenproben, Zeitschriften, zurückgesandte Bewerbungsunterlagen etc. sorgen oftmals für geknickte und zerrissene Post. Dies waren Gründe, weshalb schon vor einiger Zeit die deutsche DIN-Norm 32617 durch die europäische DIN-Norm 13724 ersetzt wurde. Die Einwurföffnungen (min. 325mm/max. 400 mm bei Querformat und min. 230mm/max. 280mm bei Längsformat, Einwurfhöhe 30 mm/max. 35 mm) sind den heutigen Ansprüchen angemessen. Leider sind nationale Abweichungen möglich, weshalb die DPAG die EU-Norm nur empfiehlt. Auch darf jeder Inhaber eines Einfamilienhauses für sich von der Norm abweichen, Pflicht wird es allerdings, wenn es sich um eine Ausschreibung handelt. Diese gilt vor allem für Hausverwalter oder Hauseigentümer einer mehrteiligen Briefkastenanlage. Langfinger mit normal großen Händen gelingt es nach den Kriterien dieser Norm nicht, an der Entnahmesicherung vorbei Sendungen wieder herauszufischen. Wichtige Details im Hinblick auf die Dauerhaftigkeit sind die Vorgaben, wonach die Kästen nicht mit bloßen Händen verformt oder aufgebrochen werden können sowie vor Regen und Nässe geschützt sind. Wichtig ist inzwischen außerdem, dass jeder Mieterhaushalt auf einen DIN-gerechten Briefkasten bestehen kann. Wenn es zu Konflikten kommt, weil Sendungen z. B. zerknittert, nass oder zerrissen sind oder der Briefkasten nicht groß genug ist, um Post im Format DIN A4 aufzunehmen, kann der Mieter die Miete mindern. Das Berliner Landgericht urteilte: „Treten durch die vom Vermieter installierte Briefkastenanlage Probleme bei der Zustellung von Zeitschriften oder DIN A4-Umschlägen auf, so ist eine monatliche Minderung angemessen.“ (AZ 29520/90)
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