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Wenn das diesjährige Postmarktforum am 27. April eine Wegbeschreibung des Postgesetzes seit dem Jahre 1997 nachzeichnen will, kann sie das am besten am Tempo einer Schnecke vermitteln.
Die Vorgeschichte zum Postgesetz begann 1985 via Brüssel mit dem „Weißbuch zur Vollendung des Binnenmarktes“ mit Vorschlägen zu mehr Wettbewerb und Verbraucherrechten. Post, Postbank und Fernmeldewesen waren ein zementiertes Monopol unter dem Dach des Postministeriums. Beispielhaft sei angeführt: Wer ein Telefon wollte, vergab dazu nicht einen Auftrag, sondern musste einen Antrag stellen. In Deutschland folgten ab 1989 die Schritte: Buchhalterische Trennung der drei Unternehmen (Postreform I), Umwandlung in Aktiengesellschaften (Postreform II), Liberalisierung mittels Universaldienst.
Die GG–Änderung zum Art. 87f konnte 1997 in einer dramatischen Sitzung des Vermittlungsausschusses einvernehmlich auf den Weg gebracht werden (sog. Postreform III). Zugleich Auflösung des Postministeriums, stattdessen die Einrichtung einer Regulierungsbehörde, heute Bundesnetzagentur. Das Bundeswirtschaftsministerium ist Ressortbehörde und allein verantwortlich für die Situation, weshalb wir bis heute immer noch eine monopolartige Vormacht der Deutschen Post AG haben. Immerhin, der Markt war geöffnet, Unternehmen und Verbraucher hatten Wahlmöglichkeiten.
Bis 2007 durften Wettbewerbsunternehmen nur „höherwertige Dienstleistungen“ anbieten. Sie versuchten das mit neuen Serviceleistungen, z. B. Zustellung noch am selben Tag oder Paketsendungen beim Absender abzuholen. Die vorübergehende Einführung eines Branchenmindestlohnes stürzte binnen wenigen Wochen Dutzende Wettbewerber in den Konkurs. Die Situation heute ist am besten im jüngsten Bericht der Monopolkommission mit dem Hilferuf zum Ausdruck gebracht „Postwendende Reform jetzt“.