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Die deutsche Gesetzgebung auf den Gebieten Post und Telekommunikation hat weitestgehend EU-Richtlinien umgesetzt. Nun hat die EU-Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat eine Verordnung über grenzüberschreitende Paketzustelldienste vorgeschlagen. Das Besondere an einer solchen Verordnung ist es, dass sie in den Mitgliedstaaten unmittelbar wirksam ist, also keiner Umsetzung durch die nationalen Gesetzgebungen bedarf.

Auslöser für diese Aktivität der Kommission waren Konsultationen, die 2015 durchgeführt wurden. Dabei hat sich ergeben, dass es bei der Inanspruchnahme grenzüberschreitender Paketdienste zwischen den Mitgliedstaaten erhebliche Unterschiede gibt, nicht nur bei der tatsächlichen Nachfrage, sondern auch in der Ausgestaltung der Konditionen, die für den Kunden ungünstig und nicht immer transparent sind. Vor allem auf dem Gebiet der Zustellpreise ist der Kunde oft verunsichert. Oft fürchtet er auch, im Fall einer grenzüberschreitenden Kaufabwicklung seine Rechte gerichtlich nicht effizient durchsetzen zu können.

Die vorgeschlagene Verordnung will die Betreiber u.a. verpflichten, in größerem Umfang Informationen bereitzustellen. Sie verbessert die Prüfung der Transparenz von Tarifen und Endgebühren, vor allem der Zustellpreise, und verpflichtet die Mitgliedstaaten, für Verstöße Sanktionen festzulegen. Die Kommission will auf diesem Weg den Onlinehandel (eCommerce) fördern.

Mit sehr schnellen Erfolgen rechnet die Kommission nicht. Erst 2019 will sie die bis dahin erzielten Fortschritte prüfen und dann über das weitere Vorgehen entscheiden.

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