+49 69 829722-0 kontakt@dvpt.de

Die große Koalition verständigte sich auf die Abschaffung der Störerhaftung. Das Gesetz soll diese Woche beschlossen und dann im Herbst umgesetzt werden.

Bisher verhindert insbesondere die Störerhaftung den Aufbau weiterer öffentlicher WLAN-Netze in Deutschland. Unter der Störerhaftung versteht man, dass der Betreiber eines WLAN-Hotspots ggfs. für das illegale Surfverhalten der Nutzer haftbar ist (Beispiel: Download urhebergeschützter Musikstücke). Dies soll sich mit der Gesetzesanpassung ändern.

Der Deutsche Verband für Post, Informationstechnologie und Telekommunikation e. V. (DVPT) begrüßt dieses Vorgehen. In der Vergangenheit haben insbesondere Geschäftstreibende, die als Zusatzangebot für ihre Kunden einen WLAN-Zugang zur Verfügung stellen wollten, die hohen Kosten sowie den hohen Aufwand gescheut und sich oftmals gleich ganz dagegen entschieden.

Als Anwenderfachverband beschäftigen wir uns regelmä0ig mit Anfragen zu diesem Thema. Beispielsweise von Hotels oder Anbietern im Healthcare-Umfeld sowie kirchlichen Einrichtungen, die ihren Gästen/Patienten während der Aufenthaltsdauer in ihrer Lokation ein WLAN anbieten wollten. Bei keinem dieser Mitglieder stande Aufbau, Unterhalt und Administration umfangreicher WLAN-Hotspots im Vordergrund. Oft wurde sich intern gegen des Aufbau einer WLAN-Lösung entschieden, bei immerhin der Hälfte der Fälle wegen der rechtlich nicht eindeutigen Regelungen und dem Risiko, welches sich daraus ergeben hätte.

Andere ließen den Hotspot durch einen externen Kommunikationsanbieter realisieren und betreuen, was dazu führte, dass man nicht einmal den eigenen Mitarbeitern das WLAN kostenfrei zur Verfügung stellen konnte. Aus der Sicht der Geschäftskunden, die unterwegs arbeiten wollen und müssen, würden mehr offene Hotspots z. B. in Hotels, Restaurants oder an Konferenzorten auch Vorteile bringen. An vielen Orten findet man heute nur kostenpflichtige WLAN-Zugänge, deren Nutzung teuer und noch dazu meistens viel zu kompliziert für die Benutzer ist.

Es bleibt abzuwarten, ob sich durch diese Gesetzesänderung wirklich etwas in Richtung Verbesserung der WLAN-Versorgung in Deutschland verändert und damit die Verfügbarkeit von Breitband unterstützt und punktuell die überlasteten 3G- und 4G-Mobilfunknetze entlastet. Schließlich gibt es auch noch andere Faktoren, die bei der Bereitstellung von WLAN für Kunden und Gäste zu berücksichtigen sind, wie z. B. die Bandbreite des eigenen Internet-Zuganges oder die Sicherheit in Bezug auf WLAN/LAN.

Für Rückfragen steht Ihnen Herr Christian Lehmann (Telefon 069 829722-15 oder E-Mail [encrypt_mail]schmidt@dvpt.de[/encrypt_mail]) gerne zur Verfügung.