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Seit 01.05.2016 gelten in Deutschland und den anderen EU-Ländern wieder neue Höchstgrenzen für die Roaming-Tarife. Es werden zum neunten Mal in Folge die Tarife angepasst. Diese Tarife werden durch das Europäische Parlament vorgegeben.

Es gelten jetzt folgende Tarifobergrenzen:

  • Ankommende Anrufe im EU-Ausland: 1,14 Cent

  • Abgehende Anrufe im Ausland: Inlandstarif + maximal 5 Cent, Obergrenze 19 Cent

  • Bei der Datenübertragung ändert sich zunächst nichts, es gilt ein maximaler Preis von 20 Cent pro MB

Alle Netzbetreiber haben schon im Vorfeld angefangen, mit mehr oder weniger blumigen Werbeaussagen auf die neuen Tarife zu reagieren und zum Teil auch die Geschäftskunden aktiv zu informieren. Hier eine Auswahl der aktuellen Reaktionen:

Telekom:
Im Geschäftskundenbereich enthalten bestimmte Tarife (Magenta Mobil S-L Plus Business) die Option, die in Deutschland gültigen Tarife auch im Ausland zu nutzen. Das heißt, der Kunde benötigt im Ausland (EU-Länder) kein zusätzliches Datenpaket bzw. es werden die gleichen Preise für Telefonate abgerechnet wie in Deutschland (z. B. Flatrate = keine Kosten).

Vodafone:
Auch im Geschäftskundenbereich von Vodafone enthält eine Tarifreihe („Red Business +“-Reihe) die „Roaming-Flatrate für Europa“ – d. h. in diesen Tarifen fallen dann in den EU-Ländern ebenfalls keine Zusatzkosten bei Nutzung des Mobiltelefons an.

Telefonica (O2):
Im Geschäftskundenbereich der O2-Tarife ist z. B. im O2 On Business L Tarif die Option „EU-Roaming Flat Option“ für einen Listenpreis von 10 € erhältlich, die dann 1 GB Datenübertragung in den Ländern der EU enthält und alle Gespräche, die geführt und angenommen werden, abdeckt sowie 1000 SMS. In den aktuellen Rahmenverträgen ist diese Option kostenfrei inkludiert.

Die Regelungen gelten bei Gesprächen nur für „normale Telefongespräche“ auf Anschlüsse von Festnetz oder Mobilnetzen. Gespräche zu Sonderrufnummern wie 0180, 0900 oder 00800 sind von den Regulierungen nicht betroffen.

Während die EU-Tarife automatisch an die neuen EU-Vorgaben angepasst werden, können alternative Roaming-Pakete deutlich abweichende Gebühren vorsehen. Dabei kann insbesondere die Nutzung von Datengeräten, ob Smartphone, Tablet oder Notebook, im Ausland sehr teuer werden. Es ist sinnvoll, die eigenen Verträge daraufhin zu überprüfen. Einige Roaming-Pakete gelten zudem auch für Länder außerhalb der EU. Natürlich betrifft die EU-Verordnung auch nur die Staaten der Europäischen Union. Das Ganze geht von Juni 2007 bis Juni 2012 zurück auf die Verordnung (EG) Nr. 717/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Juni 2007 und seit 1. Juli 2012 auf die Verordnung (EG) Nr. 531/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2012. In diesen Papieren sind diese Regelungen enthalten.

> Aufstellung der Roaming-Preise 2007 – 2017 zum Download < 

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