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Weihnachten 2014: Weihnachtsbriefe und -pakete rechtzeitig und richtig versenden

Ein Leitfaden des Anwenderverbandes DVPT e. V. – Deutscher Verband für Post, Informationstechnologie und Telekommunikation e. V.

 

[Frankfurt, 19.11.2014] – Wer zu Weihnachten Weihnachtsgrüße und/oder Geschenke per Brief oder Paket auf den Weg bringen will, die den Empfänger möglichst rechtzeitig zum Fest erreichen sollen, ist gut beraten sich zu vergewissern, mit welchem zeitlichen Vorlauf er die Sendungen auf den Weg bringen sollte, wenn er auf der sicheren Seite sein und Warteschlangen am Schalter vermeiden möchte. Dabei möchten wir Sie ein wenig unterstützen. Die nachfolgenden Tipps sind – siehe Überschrift! – ein Leitfaden. Wenn bei Ihnen besondere Umstände walten, etwa wenn Sie etwas Außergewöhnliches auf den Weg bringen wollen oder wenn Sie Weihnachtliches an einen außergewöhnlichen Ort schicken möchten, werden Sie nicht umhin kommen, sich bei dem Postversandunternehmen Ihrer Wahl individuell beraten zu lassen.

 

Briefe

Briefe brauchen innerhalb Deutschlands 1 bis 2 Tage und sollten also bis spätestens 22. Dezember in den Briefkasten eingeworfen werden. Wenn Sie die Briefe früher absenden, hilft das den Briefdienstunternehmen, die Last der Beförderung insbesondere für die Zusteller besser über die Tage vor Weihnachten zu verteilen.

Bei Briefen in europäische Nachbarländer kann man mit Laufzeiten von ca. 2 bis 6 Tagen (also Stichtag: 18.12.), und bei Briefen in andere Länder der Welt mit Laufzeiten von bis zu 12 Tagen (Stichtag: 12.12.) rechnen.

Briefe mit wertvollem Inhalt können bei der Deutschen Post AG mit dem Service  „Wert National“ bis zu einer Haftungssumme von 500 EUR, bei Bargeld bis 100 EUR (das ist neu!), gegen Verlust oder Beschädigung während des Transports versichert werden.  Zum Service „Wert National“ gehören außerdem – wie beim Einschreiben – der Einlieferungsbeleg der Filiale, (optional) die schriftliche Empfangsbestätigung des Empfängers, die Sendungsverfolgung per Internet und die Haftung bei Verlust oder Beschädigung. Das alles kostet 3,95 EUR zusätzlich zum Briefporto.

Eine Variante der Briefpost ist der „Hybridbrief“. Über Briefportale verschiedener Briefdienstunternehmen wie z.B. Deutsche Post („E-Postbrief“), BW-Post, Citipost, Francotyp Postalia iab, pawisda systems, Mail to Print, PIN Mail, Arriva u.a.  können Briefe elektronisch z.B. vom PC oder Mobiltelefon abgesendet werden, die der Dienstleister ausdruckt und versandfertig macht. Die Zustellung erfolgt dann entweder durch die Deutsche Post AG oder alternative Briefzustellunternehmen wie TNT Post, PIN Mail, P2 usw. Für die Zustellung gilt das oben Gesagte (Stichtag: 22.12.).

 

Pakete

Die wichtigsten Anbieter von Paketdienstleistungen sind DHL, DPD, Hermes, GLS, UPS und TNT. Sie befördern Pakete nicht nur innerhalb Deutschlands, sondern auch in Europa und darüber hinaus in alle Länder der Welt. Die Pakete können in den jeweiligen Paketshops aufgeliefert werden. Einige Dienstleister bieten auch einen Abholservice an, der aber meist extra bezahlt werden muss. Alle Anbieter bieten inzwischen die Sendungsverfolgung per Internet an, mit der die Beförderung lückenlos verfolgt werden kann. Bei Paketen in das Ausland sollte unter der Adresse des Absenders – möglichst in der Landessprache oder in Englisch – der Vermerk „Bei Unzustellbarkeit zurück an den Absender“ angebracht wird, weil das Paket nicht automatisch zurückgeschickt wird. Allerdings muss man dann zusätzlich den Preis für die Rückbeförderung bezahlen, also mindestens noch einmal so viel wie für die Hinbeförderung.

Für die Standard-Versendung von Weihnachtspakten geben die Anbieter unterschiedliche  Lauffristen an. Pakete für Adressaten in Deutschland sollten etwa 4 Tage (Stichtag: 20.12.), Pakete für Adressaten innerhalb Europas (EU) ca. 6 Tage (Stichtag:18.12.), und Pakete für Adressaten in andere Länder der Welt ca. 14 bis 20 Tage (Stichtag: 05.12.) vor Heiligabend aufgegeben werden. Das sind „cirka“-Angaben; wenn man diese Fristen einhält, ist man normalerweise auf der sicheren Seite, aber eine Garantie gibt es nicht. Das liegt daran, dass die Paketmengen, die in letzter Zeit wegen des E-Commerce überall  sehr deutlich angestiegen sind, zum Jahresende wegen des Weihnachtsverkehrs noch einmal gewaltig ansteigen. DHL spricht von einer  Verdreifachung, Hermes von einer Verdoppelung der Mengen. Wenn man ganz sicher gehen will, dass das Paket vor Weihnachten ankommt, sollte man den Versand per „Express“-Sendung wählen (wird u.a. von DHL, UPS und TNT angeboten). Dann erhält man die gewünschte Garantie, und die Frist der Einlieferung verkürzt sich zum Teil ganz beträchtlich, aber entsprechend beträchtlich steigen dann auch die Preise!

Für die Standard-Pakete gibt es je nach Anbieter unterschiedliche Preise. Sie können jeweils auf deren Internetseite abgefragt werden. Zusätzlich bietet das Vergleichsportal www.posttip.de eine gute Möglichkeit, die Versandpreise der wichtigsten Paketdienstleister sowie den nächstgelegenen Paketshop abzufragen.

Was der Versand eines Paketes kostet, hängt entweder vom Gewicht oder vom Volumen ab. Der Preis für ein 5-Kilo-Paket oder ein S-Paket (bei Hermes und GLS) innerhalb Deutschlands liegt in einem Preiskorridor zwischen ca. 4,00 bis 6,00 EUR. Für die Versendung des gleichen Pakets in europäische Nachbarländer (EU- und EFTA-Länder, Schweiz) kann man Preise zwischen 14,00 bis 17,00 EUR erwarten. Päckchen bis 2 kg oder XS-Pakete kosten je nach Dienstleister innerhalb Deutschlands um 4,00 EUR, europaweit ca. 8,00 bis 10,00 EUR. Für den weltweiten Paketversand kann man mit dem zwei- bis dreifachen Preis der EU-Pakete oder mehr rechnen.

Je nach Wert der versendeten Geschenke sollte man auf eine ausreichende Versicherung achten. Generell sind Standard-Pakete mit ca. 500 bis 750 EUR versichert. Päckchen sind nicht automatisch versichert; man kann eine Versicherung aber als Extra dazu kaufen. Jedoch sind nicht alle Geschenke bzw. Waren versicherbar: die Paketunternehmen schließen gefährliche und auch besonders wertvolle Gegenstände von der Beförderung aus. Welche dies sind, sollte sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Paketunternehmen ergeben. Im Einzelfall ist es jedoch schwierig, die Gefährlichkeit oder übermäßige Werthaltigkeit der Ware einzuschätzen. Dann sollte man sich nicht scheuen, beim Anbieter gezielt nachzufragen.

Wenn es auf dem Weg zum Empfänger zu Schäden an dem Paketinhalt kommt oder das Paket entwendet wird oder verloren geht, haftet das Paketunternehmen. Ein Streitpunkt in solchen Fällen ist häufig, ob der Inhalt ordentlich verpackt war. Nur wer die Sendung nachweislich ordnungsgemäß, z.B. in genormten Packsets, verpackt hat, kann bei Beschädigung des Inhalts den Wert erstattet bekommen. Reklamationen wegen Verlust, Entwendung oder Beschädigung sollten möglichst bald, am besten innerhalb einer Woche angebracht werden. Dies wird meist der Absender tun, der mit der Paketkarte den Beförderungsauftrag nachweisen kann; dies kann aber auch der Empfänger tun. Wenn sich das Paketunternehmen weigert, für den Verlust, den Diebstahl oder die Beschädigung des Pakets einzustehen, kann man sich an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur wenden (Postfach 8001, 53105 Bonn oder verbraucherservice-post@bundesnetzagentur.de)

 

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