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[Offenbach, 4. März 2014] Der von der BNetzA vorgelegte Verordnungsentwurf für mehr Transparenz bei Breitbandanschlüssen stärkt die Rechte für Verbraucher und Nutzer. Die von der BNetzA im letzten Jahr durchgeführte Messstudie hat gerade in den mittleren Bandbreiten für normale Nutzer die größten Abweichungen zwischen angebotener und tatsächlich erzielter Bandbreite offengelegt. Insbesondere die „Bis-zu“-Angabe und die teilweise irrführende Werbung hat hier nicht zu einer klaren Preis-/Leistungsangabe geführt. Hier sieht der DVPT auch den größten Handlungsbedarf für mehr Transparenz.

Der Deutsche Verband für Post, Informationstechnologie und Telekommunikation e. V. (DVPT) begrüßt das Maßnahmenpaket zum Schutz der Verbraucher und sieht nun die Möglichkeit, die Rechte der Nutzer weiter zu stärken. Eine wichtige auch vom DVPT vorgeschlagene Maßnahme in diesem Zusammenhang ist die Darstellung der erzielten Bandbreiten z. B. über das Kundencenter des Anbieters, die dann mit eigenen Messungen über entsprechende Tools verglichen werden kann. Darauf basierend ist sicherlich auch sehr intensiv zu klären, wann der Kunde dann Ansprüche aus nicht erreichten Bandbreiten ableiten kann.

Insgesamt ist die bessere Aufklärung und Information des Kunden über Vertragsinhalte zu begrüßen und trägt, wie die freie Wahl des Routers, zu einem selbstbestimmteren Handeln des Kunden und damit auch zu mehr Wettbewerb und besseren Angeboten bei.

Weitere Informationen zum Verordnungsentwurf finden Sie hier: www.bundesnetzagentur.de/transparenz

 

Pressekontakt

Für ausführliche Informationen und Stellungnahmen steht Ihnen gerne der Vorstand des DVPT, Hans Joachim Wolff (Tel.: +49 69 829722-11, E-Mail: [encrypt_mail]wolff@dvpt.de[/encrypt_mail]), zur Verfügung.

 


 

Beate Knipp
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