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[Offenbach, 8. November 2013]

In der aktuellen Anhörung hat die Bundesnetzagentur Marktteilnehmer aufgefordert, sich zur Problematik des sogenannten „Routerzwangs“ bei Internetanschlüssen zu äußern. Die zu klärende Frage bezieht sich darauf, ob dem Kunden eine Wahlmöglichkeit des Routers hinter dem Netzabschluss des Anbieters gelassen werden muss oder ob ein ausschließlich vom Anbieter zur Verfügung gestelltes Gerät das Netzabschluss und Router beinhaltet zulässig ist. Verschiedene Anbieter haben durch die Konfiguration des Anschlusses beim Kunden keine Wahlfreiheit des Routers mehr zugelassen. Nun soll geklärt werden, inwieweit das zulässig ist und welche Auswirkungen das in der Zukunft auch im Hinblick auf Netzneutralität und freiem Angebot von Diensten entspricht.

Dabei stellen sich zwei wesentliche Probleme: zum einen besteht in entsprechenden Fällen nicht mehr die Möglichkeit, Router-Hardware von Drittanbietern einzusetzen, da die vorhandene Installation keine Schnittstelle anbietet, die einen transparenten Zugang so wie in der Vergangenheit zulässt, zum anderen besteht zunehmend die Gefahr, dass durch die immer „intelligenter“ werdenden Router Netzbetreiber zukünftig Funktionen steuern und ggf. auch einschränken können. Das ist z. B. dann der Fall, wenn der Anbieter gerne sein eigenes Angebot vermarkten möchte und die Nutzung von anderen Diensten einschränken oder verhindern möchte. Die für den Kunden auf den ersten Blick vermeintlich schnellere Abwicklung im Servicefall kann dann auch die genannten Nachteile mit sich bringen. Nicht zuletzt wird der Router des Kunden im entsprechenden Fall eine voll integrierte Netzkomponente des Anbieters.

Aus Sicht des DVPT ist eine Verschmelzung von Netzabschluss und Router-Hardware ohne Wahlfreiheit für den Kunden nicht zu akzeptieren. Die Entscheidung über mögliche Einschränkungen und ggf. Verhinderung der freien Nutzung von Diensten und Angeboten muss dem Kunden überlassen bleiben. Bei direkter Verwendung der Hardware des Anbieters muss der Kunde deutliche Hinweise auf die möglichen Einschränkungen oder geänderten Nutzungsbedingungen erhalten.

 

Pressekontakt

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