- Angebotene Bandbreiten werden vielfach nicht erreicht
- Nachweis und Beweislast dürfen nicht beim Kunden liegen
Offenbach, 17.04.2013 – Der nun von der Bundesnetzagentur vorgelegte Abschlussbericht zur „Dienstequalität von Breitbandzugängen“ offenbart das, was viele bereits wussten oder vermutet hatten, nämlich: das was draufsteht, ist oftmals nicht drin. Viele Anbieter liefern nicht die bestellte Bandbreite. Dabei fällt auf, dass gerade bei den viel nachgefragten mittleren Bandbreiten die höchsten Abweichungen festzustellen sind.
Klar ist auch, dass die Geschwindigkeit und der Zugriff auf Inhalte im Internet von vielen Faktoren abhängig sind. Dieses zugegebenermaßen komplexe Zusammenspiel wird in der vollmundigen Werbung, die der Anwender und Verbraucher sieht, allerdings komplett ausgeblendet. Im Gegenteil, da wird knapp an der Realität vorbeiformuliert, um bei der Rallye der schnellsten und günstigsten Angebote dabei zu sein.
Im Kleingedruckten offenbart sich dann meist das wahre Ausmaß. Da ist z. B. durchaus mal von einem „Bandbreiten-Korridor“ die Rede, der ohne Not von fast null bis zur gebuchten Anschlussbandbreite gehen kann. Der Nutzer merkt im Zweifel nur, dass seine Internetverbindung nicht das leistet, was er bestellt hat. Die nun vorliegenden Fakten ermöglichen ein deutliches Vorgehen, das in mehr Transparenz für Nutzer und Anwender münden muss. Dabei muss der regulatorische Rahmen so gesetzt werden, dass Nachweis und Beweislast nicht beim Kunden liegen.