Nachdem vor einigen Wochen aus dem Regierungslager die Nachricht verbreitet wurde, dass aus Gründen der Arbeitsüberlastung eine parlamentarische Beratung des Postgesetzes vor der Neuwahl des Bundestages nicht mehr möglich sei, ist aktuell dazu Bewegung im Wirtschaftsministerium zu beobachten. Derzeit befindet sich ein 22-seitiger Referentenentwurf (als „Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Postgesetzes“) in der Ressortabstimmung, die bis 5. Oktober abgeschlossen sein soll. Danach soll das Papier in die Anhörung gehen. Neben den notwendigen Anpassungen, die sich aus der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes vom 22.06.2004 ergeben, sind die neu aufgenommener Regelungen im TKG zu Verfahrensangelegenheiten der Bundesnetzagentur, soweit sie für den Postsektor zweckmäßig sind, berücksichtigt. Dazu zählen unter anderem Vorhabenplan und Jahresbericht, Mediation, ergänzende Regelungen zu Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, internationale Angelegenheiten.
Hinsichtlich der Forderungen des DVPT in seiner Stellungnahme zum Eckpunktepapier des Wirtschaftsministeriums vom März 2012 ist im Referentenentwurf vor allem eine Vorlagepflicht für Entgelte marktbeherrschender Anbieter vorgesehen. Außerdem werden Antragsrechte für die Einleitung von Missbrauchsverfahren eingeführt. Bemerkenswert ist, dass die Deutsche Post AG erst in dieser Woche durch ihren Sprecher erneut erklärt hat: „Unsere Position ist klar: Es bedarf keiner Novellierung des Postgesetzes.“
Man wird sehen, ob es dem Bundeswirtschaftsminister gelingt, sich gegen diese Meinung durchzusetzen. Der DVPT begrüßt und unterstützt die aktuelle Entwicklung im Bundeswirtschaftsministerium.
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