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Das Bundeskabinett hat sich von der Absichtserklärung (Siehe DVPT Mitgliederinfo vom 01.02.2012) bis zum jetzt vorgelegten Entwurf des Jahressteuergesetzes 2013 am 23. Mai 2012 auf ein Kompromiss bei den Aufbewahrungsfristen für Unterlagen im Steuerrecht geeinigt.

Die Aufbewahrungsfristen sollen nun ab dem Jahr 2013 von bisher zehn auf acht Jahre und 2015 auf sieben Jahre gekürzt werden. Vertreter des Bundestages kommentieren die Richtung positiv, äußern aber die Erwartung, dass es gilt, diesen Weg der Fristverkürzung fortzusetzen. Ziel soll die Reduzierung der Aufbewahrungsfristen auf fünf Jahre bleiben.

Zur Verabschiedung des Jahressteuergesetzes 2013 finden parlamentarische Beratungen statt. Wir werden Sie nach Abschluss der Beratungen zum aktuellen Stand informieren.

Informationen zum Jahressteuergetz 2013 finden Sie unter:

http://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?cmsuri=/juris/de/nachrichten/zeigenachricht.jsp&feed=juna&wt_mc=rss.juna&nid=jnachr-JUNA120501576

Für Rückfragen steht Ihnen Ihr Mitgliedsbetreuer Serkan Antmen (+49 69 829722-46) gerne zur Verfügung.

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