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Das Bundeskabinett hat Eckpunkte zur weiteren Entlastung der Wirtschaft von Bürokratiekosten beschlossen. Weniger Aktenordner mit Belegen für das Steuer-, Handels – und Sozialversicherungsrecht, stattdessen mehr elektronische Archivierung sowie einfachere, harmonisierte Vorgaben für die Finanz- und Lohnbuchhaltung. Das sollen nach Angaben aus dem Regierungslager nur einige wenige praxisnahe Beispiele aus dem gesamten Maßnahmenbündel sein.

Erfreulich ist, dass die Bundesregierung die Absenkung der Aufbewahrungsfristen nach Handels-, Steuer- und Sozialrecht von zehn auf fünf Jahre absenken möchte. Dieser Vorschlag, der nun von den zuständigen Ministerien und Fachressorts umgesetzt werden muss, geht auf einen Regierungsbeschluss von 2006 zurück, wonach das Ziel erreicht werden soll, die Bürokratiekosten um 25 Prozent zu verringern.

Der DVPT war in den Jahren 2009 und 2010 im Rahmen dieses Vorhabens an einer Arbeitsgruppe des Bundeswirtschaftsministeriums beteiligt, um „Möglichkeiten und Grenzen einer Verbesserung der Wettbewerbssituation der Post- und Telekommunikationswirtschaft durch den Abbau von branchenspezifischen Kosten und Informationspflichten“ zu erarbeiten!

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