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Mit AZ (VR 41/10) hat der Bundesfinanzhof ein richtungweisendes Urteil zur Umsatzsteuerpflicht der öffentlichen Hand gefällt. Mit einem erst jetzt veröffentlichten Urteil vom November 2011 argumentiert das Gericht nach ordnungspolitischen Grundsätzen der sozialen Marktwirtschaft. Wenn sich die öffentliche Hand wirtschaftlich betätigt, muss sie auch der Umsatzsteuerpflicht unterliegen. Die Politik sowie die Finanzverwaltungen von Bund und Ländern sind jetzt gehalten, das Urteil umzusetzen. Ausdrücklich weist der Bundesfinanzhof darauf hin, dass die Umsatzsteuerpflicht mit dem Recht des Vorsteuer-abzugs einher gehe.

 

Anmerkung des DVPT:

Diese richtungsweisende Entscheidung bringt der öffentlichen Hand endlich die Möglichkeit, als Marktteilnehmer auch an den steuerlichen Vorteilen zu partizipieren. Man denke nur zurück an die Debatte in Bezug auf die Porto-Thematik im Postwesen.

 

Link zur Pressemitteilung des Bundesfinanzhofs:

http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&Art=pm&nr=25422

 

Link zum Urteil des Bundesfinanzhofs:

http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&Art=pm&Datum=2012&nr=25446&linked=urt

 

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