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Die Novelle des Telekommunikationsgesetzes wurde von Bundestag und Bundesrat in der überarbeiteten Fassung abgesegnet. Grundsätzlich stärkt die Novelle die Rechte von An-wendern und ist echter Verbraucherschutz bei der Nutzung der Mobilfunk-Kommunikation.

Im September 2011 hat der DVPT bereits eine Mitgliederinformation zum Thema verfasst. Diese Information ist im Mitgliederbereich der DVPT-Internetseite archiviert (www.dvpt.de).

 

Was kommt nun auf die Mobilfunk-Anwender zu?

Mobilfunk-Anwender haben ab 1. März 2012 den Anspruch auf die Portierung ihrer Ruf-nummer auch während der Laufzeit des Mobilfunk-Vertrags.

 

Worauf ist zu achten?

Wird von der Möglichkeit einer Rufnummern-Portierung vor Ablauf des Mobilfunk-Vertrags (bestehendes Einzel-Dauerschuldverhältnis) Gebrauch gemacht, besteht der Vertrag zwischen bisherigem Anbieter und dem Anwender/Kunden jedoch weiter. Der Anwender/Kunde muss also weiter den vereinbarten Betrag für den Vertrag zahlen.

Je nach Vertragsverhältnis ist eine Änderung in einen erheblich günstigeren Tarif des alten Mobilfunkvertrags möglich. Dies bedeutet, mit möglichst geringen monatlichen Kosten den Vertrag auslaufen zu lassen. Jedoch verlangen Anbieter unter Umständen ein Entgelt für das Herunterstufen des Vertrags oder eine Verlängerung des Vertrages um bis zu 24 Monate. Die Möglichkeit der Fallstricke ist groß und daher ist größte Sorgfalt geboten.

Möglicherweise kann auch eine pauschale Ablösung des Vertrags verhandelt werden.

Weiterhin kann eine Gebühr für die Portierung der Rufnummer auf einen anderen Anbieter fällig werden. Der abgebende Anbieter muss jedoch im Vorfeld über die Kosten infor-mieren. Das kann auch eine veröffentlichte „Information“ in den AGBs sein.

 

Welche Möglichkeiten bieten sich den Anwendern?

Die bisher eingeschränkte strategisch wichtige Beschaffung einer konvergenten Gesamt-lösung von Mobilfunk, Festnetz und Datenleitungen wird nun einfacher und flexibler mög-lich. Die Marktanalyse mit anschließendem Projektstart kann ohne Ballast begonnen wer-den. Eine Blocklaufzeit für alle Netzverträge optimiert die zukünftigen Marktanfragen. Das bisherige Hindernis eines Carrier-Wechsels (erhöhte Kosten durch das Handling von 2 Vertragspartnern, erhöhte Gesprächskosten durch verschiedene Netze während der Übergangszeit, unterschiedlich frei werdende Mobilfunkverträge/Karten usw.) und eine lange Portierungszeit durch die Rufnummernbindung entfallen.

 

Welche Risiken gibt es?

Nach wie vor besteht das Risiko, durch eine fehlende Verkehrsprofilanalyse die falsche Tarif- und Netzanbieterwahl getroffen zu haben. Die Tarifierung von Gesprächen innerhalb und außerhalb der Unternehmen, besonders bei Telefonie im Ausland, ist zu beachten. Des Weiteren kann der falsche Datentarif zu ungeahnten Kostensteigerungen führen. Insbesondere sind dabei die Tarifierungen bei einem Wechsel des Mobilfunkanbieters zu beachten. Es ist seit langem nicht mehr möglich, durch die Netzvorwahl zu erkennen, zu welchem Netz der angerufene Teilnehmer gehört. Hier können durch den Netzwechsel erhebliche Kosten für den anrufenden Kunden entstehen, der sich nur durch geschickte Preismodelle vor signifikanten Schaden schützen kann.

Ein weiterer Punkt ist die Kombination zwischen geschäftlicher und privater Nutzung auf einer SIM-Karte: Hier gibt es seit kurzem bei allen 4 Netzanbietern technische Lösungen, es ist aber genau zu prüfen, wie sich eine getrennte Abrechung bei den gewünschten Nutzungs-Szenarien (z. B. Blackberry, iPhone, mehrere Geräte) insbesondere in der Kombination verschiedener Daten auswirkt.

 

Fazit

Durch die Novelle des TKG ergeben sich neue Möglichkeiten der Gestaltung einer moder-nen Business-Kommunikation und eine bessere Ausgangslage für strategische Beschaf-fungen.

Grundsätzlich empfehlen wir vor einem Wechsel des Mobilfunkanbieters eine genaue Prü-fung der Sachverhalte. In Bezug auf Netzqualität, Anforderungen, Verfügbarkeiten, Ser-vicelevels und kaufmännischen Gesichtspunkten kann der DVPT mit Rat, Tat und Erfah-rung aus vielen durchgeführten Mobilfunk-Projekten unterstützen.

Nutzen Sie den „Analyseworkshop“ für Mitglieder. Hier erhalten Sie kompetentes Fach-wissen und aktuelle Informationen auf den Punkt gebracht. Das Team des DVPT steht Ihnen sehr gerne zur Verfügung!

Für Rückfragen steht Ihnen Herr Stephan Schmidt (+49 69 829722-30) gerne zur Verfü-gung.

Übersicht über Ihre Ansprechpartner beim DVPT