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Die Datenschutz-Grundverordnung der EU (2016/679) ist seit dem 28. April 2016 in Kraft. Bis zum 6. Mai 2018 werden die Mitgliedsstaaten die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen, um die Vorgaben der Verordnung zu erfüllen.

Die Europäische Union war sich bei Inkrafttreten der Verordnung bewusst, dass nicht alle Fragen, die den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, oder die beim freien Datenverkehr auftreten, durch die Verordnung selbst abschließend geregelt werden können.

Deshalb hat die EU einen rechtlichen Rahmen geschaffen, der es den Betroffenen ermöglicht, Verhaltensregeln auszuarbeiten, die nach Maßgabe der Besonderheiten der einzelnen Verarbeitungsbereiche und der besonderen Bedürfnisse Unternehmen zur ordnungsgemäßen Anwendung der Verordnung beitragen.

Verbände und andere Vereinigungen, die Kategorien von Verantwortlichen oder Auftragsverarbeitern vertreten, können Verhaltensregeln ausarbeiten, ändern oder erweitern, mit denen die Anwendung dieser Verordnung präzisiert wird.

Ecommerce Europe, der führende Dachverband der Europäischen Online-Händler, gemeinsam mit dem führenden Ecommerce Verband in Deutschland, dem Händlerbund, und dem führenden Anwenderverband für Post, Informationstechnologie und Telekommunikation, dem DVPT, bereitet eine Europäische Initiative vor, um für Anwender Verhaltensregeln und Selbstverpflichtungsnormen zu erarbeiten. Die bestehenden Werkzeuge der europäischen Normung sollen genutzt werden, um die verbleibende Zeit bis zum Mai 2018 zu nutzen, die bestehenden Regelungslücken zu schließen.

Die Konformität mit den Verhaltensregeln soll, der Öffentlichkeit und den Konsumenten gegenüber, durch Prüfzeichen oder entsprechende Siegel kenntlich gemacht werden. Sichergestellt werden soll damit, dass die solcherart auditierten und zertifizierten Unternehmen und Nutzer von Datenlösungen, den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Entgegen den heute bestehenden Regelungslücken, sollen die Verhaltensregelungen und Selbstverpflichtungserklärungen helfen, die bestehenden Rechtsunsicherheiten weitestgehend zu beheben. Ziel ist es, den Stand der Technik gesetzeskonform und zertifizierungsfähig festzuschreiben und damit den Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern möglichst weitgreifende Rechtssicherheit zu bieten.

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Gerne steht Ihnen Herr Serkan Antmen, Mitgliederbetreuung Post + Informationslogistik (Telefon: +49 69 829722-46, E-Mail: [encrypt_mail]antmen@dvpt.de[/encrypt_mail]) für Rückfragen zur Verfügung.