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Mit einer heutigen Mitteilung erklärt das Bundeskartellamt sein Marktmachtmissbrauchsverfahren gegen die Deutsche Post AG für abgeschlossen und stellt fest, dass die Deutsche Post AG in der Vergangenheit im Bereich Briefdienstleistungen ihre marktbeherrschende Stellung missbräuchlich ausgenutzt habe. Dadurch wurde der Wettbewerb behindert.

Im Einzelnen wurde festgestellt, dass sie mittels sogenannter Zielpreisverträge mit Großversendern Briefpreise vereinbart hatte, die unter denjenigen lagen, die ein Wettbewerber für den Zugang zum Zustellnetz der Deutschen Post AG zahlen muss. Dies hatte zur Folge, dass mittels dieser Preis-Kosten-Schere Wettbewerber nicht in der Lage waren, den betroffenen Briefkunden ein wettbewerbsfähiges Angebot zu machen.

Des Weiteren wurde festgestellt, dass diese günstigen Angebote teilweise sogar davon abhängig gemacht wurden, dass fast der ganze Bedarf an Briefdienstleistungen bei der Deutschen Post AG abgedeckt werden solle.

Von weitergehenden Maßnahmen wurde nicht berichtet, da die Deutsche Post AG die missbräuchlichen Maßnahmen eingestellt habe. Die Deutsche Post AG kann Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen.

Der DVPT e. V. hatte von solchen Vorgängen in den vergangenen Jahren bereits mehrfach an die Monopolkommission berichtet.

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