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Offenbach, 30.08.2012 –
Die jüngste Entscheidung der Bundesnetzagentur zum Verbot von Werbe-SMS ist aus Sicht der Anwender und Nutzer sehr zu begrüßen. Nachdem im Bereich der Telefon- und E-Mail-Werbung die Rechte der Nutzer weiter gestärkt wurden, stellt dieses frühe eingreifen einen wichtigen Meilenstein dar.
Für die stetig wachsende mobile Nutzung ist der Versand von Werbe-SMS ohne Zustimmung des Nutzers eine erhebliche Beeinträchtigung. Die Folge wären ständig piepsende Handys und Smartphones und die Gefahr einer unerwünschten Informationsüberflutung, die dann wieder Mechanismen zur Abwehr, wie bei der E-Mail-Spam-Bekämpfung, erforderlich machen würden.
Zusätzlich ist es nur eine Frage der Zeit, wann Links in den SMS dann wieder zu Angeboten führen, die die Nutzer mit einem internetfähigen Gerät in kostenpflichtige Abo-Fallen o. ä. locken könnten.
Damit zieht die Entscheidung eine klare Grenze, auch für zukünftige Informationsdienste, die den SMS-Dienst irgendwann ablösen werden. Bei derlei Vorgängen wäre auch die Prüfung zur Einleitung eines Busgeldverfahrens denkbar.